» Dank unserer Beobachtungen kann der Mahdzeitpunkt an die Klimabedingungen angepasst werden. «

Marianne Hofer Landwirtin Tirol

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Marianne Hofer Landwirtin Tirol

phone 0677 643 130 71
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Vorverlegungskarte 2023

Erstellt mithilfe der Phänoflex-Beobachtungen

 
In Jahren mit früher Vegetationsentwicklung können Naturschutzflächen (NAT mit Zusatzcodierung NM02), sowie BIO- und UBB-Biodiversitätsflächen (mit Code DIVSZ) bereits flexibel vor dem vorgeschriebenen Datum gemäht werden.
 
Alle unsere Vorverlegungskarten seit 2016 finden Sie nun auch an einer Stelle in interaktiver Form:
Interaktive Vorverlegungskarte


Wie gewohnt können Sie die aktuelle Vorverlegungskarte als PDF herunterladen.

Erläuterung zur Vorverlegungskarte 2023

Seit dem Jahr 2015 können WF-Mähwiesen (nunmehr NAT), die ein fixes Datum für den ersten Schnitt vorgegeben haben und mit den ÖPUL-Auflagencode NM02- "Vorverlegung des Schnittzeitpunktes gemäß www.mahdzeitpunkt.at" codiert sind, in frühen Jahren entsprechend früher gemäht werden.

​Seit dem Jahr 2020 ist auch die Flexibilisierung des Nutzungszeitpunktes von UBB-Biodiversitätsflächen im Grünland dahingehend möglich. Alle Betriebe, die an der Maßnahme "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung - UBB" oder "Biologische Wirtschaftsweise - BIO" teilnehmen, dürfen ihre Biodiversitätsflächen (CODE DIVSZ) früher mähen, sofern dies für Ihren Bezirk in nachfolgender Karte vorgesehen ist.

​Für das Jahr 2023 gibt es aufgrund der regional unterschiedlichen Vegetationsentwicklung in bestimmten Bezirken in Österreich eine Vorverlegung des Schnittzeitpunktes um 3 bis 5 Tage.

​In der Vorverlegungskarte sehen Sie wie viele Tage in welchem Bezirk heuer früher gemäht werden darf.

Der Erläuterungstext steht hier für Sie zum Download bereit.

Alle vergangenen Vorverlegungskarten, Erläuterungstexte und Holunder-Karten finden Sie auf der Phänoflex-Unterseite.

zu Phänoflex

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